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   BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93   

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BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93 (https://dejure.org/1994,639)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1994 - 9 C 340.93 (https://dejure.org/1994,639)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1994 - 9 C 340.93 (https://dejure.org/1994,639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 228
  • NVwZ 1994, 1110
  • DVBl 1994, 924
  • DÖV 1994, 911
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 21.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Sie werden im wesentlichen durch das Willkürverbot bestimmt (BVerwGE 23, 274 (278); BGHSt 5, 230 (234)), so daß kein Staat Personen als seine Staatsangehörigen ansehen darf, die zu ihm in keiner Beziehung stehen, wenn diese von einem anderen Staat rechtmäßig als dessen Staatsangehörige in Anspruch genommen werden.

    Diese völkerrechtlichen Schranken hat der Gesetzgeber eingehalten, da § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG einen Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund der Verordnung über die Deutsche Volksliste nur dann anerkennt, wenn der seinerzeit Eingebürgerte deutscher Volkszugehöriger ist und der Erwerb seinem Willen entspricht (BVerwGE 23, 274 (278); BGHZ 75, 32, (37, 38)).

    Die deutsche Volkszugehörigkeit, der Tatbestand der Verfolgung und der Wille des Betroffenen sind völkerrechtlich relevante Anknüpfungspunkte für das Statsangehörigkeitsrecht (BVerwGE 23, 274 (278)).

    Auch dies ist nicht willkürlich (BVerwGE 23, 274 (278, 279)).

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Das ergebe sich aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 322; 2, 98; Beschluß vom 23. Februar 1979 - 1 BvR 125/79 -).

    Der Gesetzgeber ist damit - wie auch die Entstehungsgeschichte zeigt (vgl. BT-Drucks. 2/44 und 2/849) - der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1952 (BVerfGE 1, 322) gefolgt, nach der aus der Unwirksamkeit der Annexionen durch das deutsche Reich aufgrund der gesamten Umstände nicht die Folgerung gezogen werden kann, daß alle mit den Annexionen zusammenhängenden Einbürgerungen als nichtig zu betrachten sind.

    Zwar heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1952 (a.a.O.), auf die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1952 (BVerfGE 2, 98) Bezug nimmt, bei Nichtinanspruchnahme des Eingebürgerten durch den besetzten Staat bestehe nach deutschem Recht jedenfalls kein Anlaß, die betreffende Person als Nicht-Deutsche zu behandeln, wenn sie ständig den Willen bekundet habe, als deutsche Staatsangehörige behandelt zu werden.

    Danach bestimmt jeder Staat vorbehaltlich allgemein anerkannter völkerrechtlicher Grundsätze grundsätzlich nach seinem Ermessen selbst die Voraussetzungen, unter denen seine Staatsangehörigkeit gegeben sein soll (BVerfGE 1, 322 (329); 37, 217 (218)).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Ein solcher Antrag hat nach außen hin objektiv die Erklärung zum Inhalt, als Angehöriger der in den "eingegliederten deutschen Ostgebieten" lebenden deutschen Bevölkerung und damit nicht der ebenfalls dort lebenden polnischen Bevölkerung angesehen zu werden (BVerwGE 92, 70).

    Die Ausführungen von Broszat, auf die sich auch der Senat in dem genannten Urteil (BVerwGE 92, 70) gestützt hat, beziehen sich jedoch auf die Angehörigen der sog. Zwischenschicht, also auf den Personenkreis der Abt. 3 der Deutschen Volksliste.

    Selbst wenn in größerem Umfang auch zwangsweise Eintragungen in Abt. 2 der Deutschen Volksliste stattgefunden haben sollten, kann im Einzelfall nachgewiesen werden, daß der Antrag auf Aufnahme in die Deutsche Volksliste aus freien Stücken gestellt worden ist (BVerwGE 92, 70).

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Diese völkerrechtlichen Schranken hat der Gesetzgeber eingehalten, da § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG einen Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund der Verordnung über die Deutsche Volksliste nur dann anerkennt, wenn der seinerzeit Eingebürgerte deutscher Volkszugehöriger ist und der Erwerb seinem Willen entspricht (BVerwGE 23, 274 (278); BGHZ 75, 32, (37, 38)).

    Das ändert nichts an dem Umstand, daß sie zu der Zeit, auf die sich die Anerkennung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bezieht, des Schutzes durch den polnischen Staat entbehrten, und läßt die völkerrechtliche Wirksamkeit der Anerkennung unberührt (BGHZ 75, 32 (38); vgl. auch BVerfGE 40, 141 (163) betreffend die ähnliche Lage der sog. Autochthonen in den sog. "wiedergewonnenen Gebieten" westlich und nördlich der polnischen Staatsgrenzen vom 1. September 1939, nämlich in den Wojewodschaften Stettin, Allenstein und Breslau).

  • BVerfG, 12.12.1952 - 1 BvR 674/52

    Frage der Staatsangehörigkeit nach 1945 bei davor zwangsweise erworbenen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Das ergebe sich aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 322; 2, 98; Beschluß vom 23. Februar 1979 - 1 BvR 125/79 -).

    Zwar heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1952 (a.a.O.), auf die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1952 (BVerfGE 2, 98) Bezug nimmt, bei Nichtinanspruchnahme des Eingebürgerten durch den besetzten Staat bestehe nach deutschem Recht jedenfalls kein Anlaß, die betreffende Person als Nicht-Deutsche zu behandeln, wenn sie ständig den Willen bekundet habe, als deutsche Staatsangehörige behandelt zu werden.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Danach bestimmt jeder Staat vorbehaltlich allgemein anerkannter völkerrechtlicher Grundsätze grundsätzlich nach seinem Ermessen selbst die Voraussetzungen, unter denen seine Staatsangehörigkeit gegeben sein soll (BVerfGE 1, 322 (329); 37, 217 (218)).
  • BGH, 29.12.1953 - 4 ARs 47/53
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Sie werden im wesentlichen durch das Willkürverbot bestimmt (BVerwGE 23, 274 (278); BGHSt 5, 230 (234)), so daß kein Staat Personen als seine Staatsangehörigen ansehen darf, die zu ihm in keiner Beziehung stehen, wenn diese von einem anderen Staat rechtmäßig als dessen Staatsangehörige in Anspruch genommen werden.
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Der Gesetzgeber war in dieser Hinsicht auch nicht nach § 31 BVerfGG an die ohnehin eher beispielhaft gemachten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, sondern allein an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden (BVerfGE 77, 84 (103)).
  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Das ändert nichts an dem Umstand, daß sie zu der Zeit, auf die sich die Anerkennung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bezieht, des Schutzes durch den polnischen Staat entbehrten, und läßt die völkerrechtliche Wirksamkeit der Anerkennung unberührt (BGHZ 75, 32 (38); vgl. auch BVerfGE 40, 141 (163) betreffend die ähnliche Lage der sog. Autochthonen in den sog. "wiedergewonnenen Gebieten" westlich und nördlich der polnischen Staatsgrenzen vom 1. September 1939, nämlich in den Wojewodschaften Stettin, Allenstein und Breslau).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 77.90

    Frühgeborenes bekenntnisunfähiges Kind - Bekenntnislage der Familie - Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93
    Da dieser bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in Polen noch nicht bekenntnisfähig war, hat das Verwaltungsgericht zutreffend entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf abgehoben, ob der Großvater der Klägerin infolge eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum deutscher Volkszugehöriger und weiterhin für die Bekenntnislage in der Familie prägend war (vgl. zuletzt Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92

    Ausweiseinziehung - Einziehung des Vertriebenenausweises - Beginn der Jahresfrist

  • BVerwG, 06.10.1966 - I C 28.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.03.1993 - 9 B 100.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.07.1960 - I C 217.58

    Ausschlagung durch Eintritt in die polnische Armee ("Anders-Armee" und "Polish

  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 B 32.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Annahme deutscher

  • VG Stuttgart, 23.07.2008 - 11 K 4247/07

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.03.1994 - 9 C 340/93 -, BVerwGE 95, 225 = DVBl. 1994, 924), der sich der Einzelrichter anschließt, bestimmt grundsätzlich jeder Staat selbst vorbehaltlich der allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts, welchen Personen er seine Staatsangehörigkeit verleiht.

    Dies stellt den entscheidenden Unterschied etwa zum Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 lit. d) StAngRegG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05

    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung;

    den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in annektierten jugoslawischen Gebieten und vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - BVerwGE 95, 228 betr.
  • BVerwG, 12.12.1995 - 9 C 113.95

    Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit

    Die insoweit allein maßgebende Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. d des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (BGBl I S. 65) - 1. StARegG - erkennt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eintragung in die Deutsche Volksliste nur dann als rechtswirksam an, wenn der Eingebürgerte deutscher Volkszugehöriger war (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - BVerwGE 95, 228).

    Letzteres richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach § 6 BVFG a.F. (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - a.a.O., S. 235 m.w.N.).

    Während in die Deutsche Volksliste eingetragene deutsche Volkszugehörige nach dem Kriege entweder aus Polen vertrieben wurden oder ihnen, soweit sie zurückblieben, jedenfalls eine funktionell wirksame polnische Staatsangehörigkeit vorenthalten wurde (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - a.a.O.), hat der polnische Staat nichtdeutsche Volkszugehörige, insbesondere polnische Volkszugehörige auf der Grundlage des Gesetzes vom 20. Januar 1920 betreffend die polnische Staatsangehörigkeit (GBl RP 1920, Nr. 7, Pos. 44) als - fortwährend in diesem Status verbliebene - polnische Staatsangehörige mit einer auch funktionell wirksamen Staatsbürgerschaft in Anspruch genommen.

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 18.97

    Aussiedlerin aus Polen; deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters; Verlust der

    Diese Regelung steht einerseits mit Art. 25 GG in Einklang (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - BVerwGE 95, 228) und bewirkt andererseits keine nach Art. 16 Abs. 1 GG unzulässige Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit (Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - BVerwGE 100, 139).

    Die deutsche Volkszugehörigkeit ist dabei nach § 6 BVFG a.F. zu beurteilen (stRspr, vgl. Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - a.a.O. S. 235 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 9.99

    Erteilung des Vertriebenenausweises; Spätgeborene aus Polen; Erwerb der deutschen

    Allerdings erkennt § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG - wie das Berufungsgericht in seinem rechtlichen Ansatz richtig gesehen hat - Einbürgerungen aufgrund der Verordnung über die Deutsche Volksliste in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl. dazu Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - sowie Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - ) nur dann als wirksam und damit über den 8. Mai 1945 fortbestehend an, wenn der Betreffende den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht durch ausdrückliche Erklärung ausgeschlagen hat oder ausschlägt und er weiterhin deutscher Volkszugehöriger ist.

    Dies richtet sich auch im Rahmen des § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach § 6 BVFG a.F. (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - m.w.N.), setzt also ein objektiv bestätigtes Bekenntnis zum deutschen Volkstum voraus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 8 A 4522/98

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Ermessen; Reduzierung auf Null; Danzig

    vgl. dazu auch: BVerwG, Urteil vom 15. März 1994 - 9 C 340.93 -, DVBl. 1994, S. 924 (925).

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. März 1994 - 9 C 340.93 -, DVBl. 1994, 925 (926).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 19 A 1439/20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines ukrainischen

    BVerwG, Urteil vom 15. März 1994 - 9 C 340.93 -, BVerwGE 95, 228, juris, Rn. 11 m. w. N., Beschlüsse vom 27. August 1997 - 9 B 312.97 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 89, juris, Rn. 4, und vom 11. März 1993 - 9 B 100.92 -, juris, Rn. 3; VG Köln, Urteile vom 20. März 2013 - 10 K 6782/11 -, juris, Rn. 54, und vom 6. Dezember 2011, a. a. O., Rn. 29; vgl. auch Lichter/Hoffmann, a. a. O., § 1, Rn. 6 (S. 262).

    BVerfG, Beschlüsse vom 21. Mai 1974 - 1 BvL 22/71 u. a. -, BVerfGE 37, 217, juris, Rn. 3, und vom 28. Mai 1952 - 1 BvR 213/51 -, BVerfGE 1, 322, juris, Rn. 17, 25; BVerwG, Urteile vom 15. März 1994 - 9 C 340.93 -, BVerwGE 95, 228, juris, Rn. 8 (Polen), und vom 24. Februar 1966 - I C 21.64 -, BVerwGE 23, 274, juris, Rn. 8 ff. (Jugoslawien).

  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 C 3.98

    Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung des

    Die insoweit allein maßgebende Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. d des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (BGBl I S. 65) - 1. StARegG - erkennt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eintragung in die Deutsche Volksliste nur dann als rechtswirksam und damit über den 8. Mai 1945 hinaus fortbestehend an, wenn der Eingebürgerte deutscher Volkszugehöriger war (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - BVerwGE 95, 228).

    Der Begriff der deutschen Volkszugehörigen im Sinne des § 1 Abs. 1 1. StARegG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem des deutschen Volkszugehörigen in § 6 BVFG a.F. bzw. § 6 Abs. 1 BVFG n.F. identisch (Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 217.58 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 2; Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93; Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - a.a.O. S. 235; Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - a.a.O. S. 143).

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 472.93

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen

    Weiterhin ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die vom Kläger seinerzeit erworbene deutsche Staatsangehörigkeit auf Widerruf nach § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG rechtlich nur Bestand hat, wenn der Kläger deutscher Volkszugehöriger ist, was sich auch im Rahmen des § 1 Abs. 1 1. StARegG nach den Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes richtet (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - DVBl 1994, 924), nämlich hier nach § 6 BVFG a.F. (jetzt § 6 Abs. 1 BVFG n.F.).

    Dazu ist im Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (a.a.O.) sowie im Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - (DVBl 1994, 924) ausgeführt, daß in einem solchen Antrag auf Eintragung in die Deutsche Volksliste äußerlich zum Ausdruck kommt, der Antragsteller sehe sich als Angehöriger der in die Deutsche Volksliste einzutragenden deutschen Bevölkerung an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 19 A 781/16

    Beantragung der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises;

    vom Institut für Europäische Geschichte (IEG), Mainz 2011, http://www.ieg-ego.eu/brandesd-2011-de, Rn. 19; zur polnischen Ausbürgerungspolitik gegenüber Personen deutscher Nationalität vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24, juris, Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 15. März 1994 - 9 C 340.93 -, BVerwGE 95, 228, juris, Rn. 9.

    Runderlass des Reichsministers des Innern betreffend Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ehemalige polnische und Danziger Staatsangehörige vom 13. März 1941 (I e 5 125/4-5000 Ost), abgedruckt bei von Schenckendorff, a. a. O., Abschnitt C 20.1.3.6.1; Maßfeller, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht von 1870 bis zur Gegenwart, 2. Auflage 1955, S. 244 ff.; dazu BVerwG, Urteil vom 15. März 1994, a. a. O., Rn. 10; OVG NRW, Urteile vom 31. Mai 2016 - 19 A 116/11 -, juris, Rn. 26, und vom 11. November 1998 - 25 A 4905/94 -, S. 14 des Urteilsabdrucks.

  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 10.99
  • BVerwG, 16.08.1995 - 9 B 350.95

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Erwerb der deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 6 S 2840/93

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Vermutung des Vertreibungsdrucks -

  • BVerwG, 16.08.1995 - 9 B 351.95

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Erwerb der deutschen

  • BVerwG, 03.06.1994 - 9 B 39.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118

    Hauptsacherledigung; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen; voraussichtliche

  • VG Augsburg, 07.04.2009 - Au 1 K 08.748

    1. Im Hinblick auf die Frage der Staatsqualität des Kosovo sind die Fachgerichte

  • VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04

    Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall eines nichtehelich geborenen,

  • VG München, 07.11.2001 - M 28 K 99.3743

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweiseses für einen polnischen

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95

    Vertriebenenrecht - Indizwirkung von Sprache und Religionszugehörigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 19 A 116/11

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises i.R.d. Einbürgerung

  • VG Köln, 01.09.2004 - 10 K 4538/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1997 - 25 A 2989/94

    Staatsangehörigkeit; Westpreußen; Zweiter Weltkrieg; Deutsche Volksliste;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2007 - 12 A 401/07
  • BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 536.94

    Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises - Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2001 - 8 A 2935/00
  • BVerwG, 16.02.1998 - 9 B 1108.97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2007 - 12 A 986/06
  • BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 45.94

    Anspruch des Klägers auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anerkennung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2013 - 19 A 521/12

    Vorliegen der Voraussetzungen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - 25 A 3173/95

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Anspruch auf Erteilung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 6 S 722/95

    Vertriebenenausweis: Volkstumsbekenntnis - Beitritt zur polnischen Exilarmee als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - 25 A 4905/94

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises wegen deutscher

  • VG Köln, 14.05.2003 - 10 K 3829/01

    Anspruch auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises ; Voraussetzungen für

  • OVG Hamburg, 08.12.1994 - Bf VII 24/93

    Erteilung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Deutsche

  • VG Köln, 07.06.2011 - 7 K 585/10

    Aus Russland stammender und in Hannover wohnhafter Student ist wegen fehlendem

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